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FINANZIERUNG |
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Ambulante Wohnbegleitung ist eine Leistung der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte erwachsene Menschen
im Sinne von § 53 SGB XII. Die Finanzierung kann zum einen über monatliche
Maßnahmepauschalen erfolgen. Diese liegt aktuell bei 669,00 €. |
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AUFNAHMEVERFAHREN |
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Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein
unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren. Ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgt beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dies ist in Baden-Württemberg das Sozialamt der Kommune, in der sich Ihr Wohnsitz befindet. Bei vorherigem stationären Aufenthalt ist die Kommune zuständig, in der Sie vor der stationären Unterbringung gemeldet waren. Eine Aufnahme kann erst nach geklärter Kostenfrage erfolgen. Bei Fragen zur Antragsstellung beraten und unterstützen wir sie gerne. |
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