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FINANZIERUNG


Ambulante Wohnbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte erwachsene Menschen im Sinne von § 53 SGB XII.
Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) ist eine nachrangige Hilfeleistung. Kann die ambulante Wohnbegleitung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, erfolgt eine Finanzierung durch den zuständigen Sozialhilfeträger.

Die Finanzierung kann zum einen über monatliche Maßnahmepauschalen erfolgen. Diese liegt aktuell bei 669,00 €.
Daneben kann ein trägerübergreifendes persönliches Budget eingesetzt werden.

Preisliste Persönliches Budget




AUFNAHMEVERFAHREN


Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren.
Das Informationsgespräch dient unter anderem dazu, offene Fragen zu beantworten, den Hilfebedarf abzuklären und zu überprüfen, ob Ambulante Wohnbegleitung die passende Hilfeform darstellt.

Ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgt beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dies ist in Baden-Württemberg das Sozialamt der Kommune, in der sich Ihr Wohnsitz befindet. Bei vorherigem stationären Aufenthalt ist die Kommune zuständig, in der Sie vor der stationären Unterbringung gemeldet waren.

Eine Aufnahme kann erst nach geklärter Kostenfrage erfolgen. Bei Fragen zur Antragsstellung beraten und unterstützen wir sie gerne.